
In meinem Lebenslauf habe ich immer wieder die Eltern vertreten. Als Betreuer im Ferienlager für zwei Wochen, oder als Berater am Kinder- und Jugendtelefon für Minuten. Seit 30 Jahren haben mir Kinder ihre Sorgen anvertraut.
Mit dem Ende der DDR habe ich mich für die soziale Arbeit entschieden und den Kinder-Freizeit-Verein e.V. gegründet. Unter anderem habe ich seit 1988 im jedem Sommer Ferienlager veranstaltet und mehrere Generationen von Kindern (ab 7 Jahre) über Tag und Nacht betreut. Je älter und erfahrener ich wurde, desto intensiver wurde auch der Kontakt zu den Eltern. Unser Betreuerteam hat besondere Kompetenz im Umgang mit Trennungskindern und Heimkindern. Insbesondere fördern wir den Umgang von Kindern mit ihren Vätern.
Empathie, Akzeptanz und Kongruenz entsteht durch Lebenserfahrung in Verbindung mit ständiger Fortbildung. So habe ich mich immer bemüht, das Verhalten der Kinder auch theoretisch zu verstehen. Die Zeit zwischen den Ferienlagern nutzte ich also zum Studium entsprechender Literatur, Schulungen und Bildungsreisen.
Mit der Institution Jugendhilfe habe ich seit 20 Jahren sehr viele Erfahrungen gemacht - gute und schlechte. Ich schließe mich der Meinung des Gesetzgebers an, dass Kinder einen eigenen und unabhängigen Interessenvertreter brauchen...
Meine berufliche Selbständigkeit als Informatiker war die Voraussetzung, um unabhängig und entspannt für Kinder ehrenamtlich tätig zu sein und an Fortbildungen teilzunehmen.
Pünktlich zum in Kraft treten des neuen FamFG am 01.09.2009 begann meine Fortbildung zum Verfahrensbeistand, nach den Grundsätzen des "Verband Anwalt des Kindes". Am 29.05.2010 endete der Lehrgang mit der Übergabe des Zertifikats.
Ich bewerbe mich als Verfahrensbeistand "Anwalt des Kindes" und Umgangspfleger beim Familiengericht. Die Tätigkeit wird berufsmäßig geführt.
Weil ich meine Arbeitszeit frei einteilen kann, bin ich für eine Bestellung als Verfahrensbeistand auch für kurzfristige Termine und beschleunigte Verfahren verfügbar.
Lutz Elßner
Breite Straße 15 b
01705 Freital
Tel.: 0351 6411422 / Fax: 032212357226 / elssner@interdev.de
FamFG
§ 158 (1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die
seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit
dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
§ 158 (4) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und
im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über
Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu
informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht,
kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen,
Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie
am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand
mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen
und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des
Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Bisney Akademie Leipzig: www.bisney.de/weiterbildung/
Prüfung und Zertifikat vom Verband Anwalt des Kindes: www.v-a-k.de Wir bilden fort, und zwar Menschen, die Verfahrenspfleger werden möchten um die Rechte der Kinder vor Gericht als Verfahrenspfleger zu vertreten. Das Spektrum der "Vorbildung" ist durchaus sehr breit gefächert. Vom Gesetzgeber gibt es keine klar umrissene Definition, wer eigentlich Anwalt des Kindes werden darf. So unterschiedlich wie die Berufsgruppen im Bundesverband zusammengesetzt sind, so verschieden können auch die Berufe eines Verfahrenspflegers sein. Zum Beispiel eignen sich Berufe, die von ihrer Ausprägung her, diese Tätigkeit fachlich unterstützen, wie: Rechtsanwälte. Oder Sozialarbeiter und Pädagogen. Oder Psychologen. Oder Erzieher. Es können aber auch ganz andere Menschen, die sich als Anwalt des Kindes verstehen, und durch entsprechende andere Vorkenntnisse, Lebenserfahrungen und Engagements sich bei uns mit einer Fortbildung zusätzlich qualifizieren.
1. Modul vom 04.09.2009 bis 05.09.2009
(Sybille Vosberg,
Fachanwältin für
Familienrecht, Mediatorin, Verfahrenspflegerin, Systemische Beraterin)
2. Modul vom 09.10.2009 bis 10.10.2009
(Katja Kauschke, Diplom Psychologin, Gutachterin in Familiensachen,
Systemische Familientherapeutin)
3. Modul vom 13.11.2009 bis 14.11.2009
(Konstanze von Rauchhaupt,
Mediatorin,
Diplompsychologin, Entwicklungspsychologie)
4. Modul vom 08.01.2010 bis 09.01.2010
(Lutz Bode, Familienrichter,
Fachbuch Autor,
Verband Anwalt des Kindes)
5. Modul vom 05.03.2010 bis 06.03.2010
(Prof. Dr. phil. Heike Schulze,
Fachbuch Autorin,
Sozialpädagogin, Mediatorin, Verfahrensbeistand, Systemische Beraterin,
Beisitzerin im VAK)
6. Modul vom 16.04.2010 bis 17.04.2010
(Katerina Junold,
Rechtsanwältin, Mediatorin, Verfahrensbeistand)
7. Modul vom 28.05.2010 bis 29.05.2010
1993 Ingenieur für Informatik
1998 Ausbildung: Berater am Kinder- und Jugendtelefon
2003 Arnsdorf: Fachbesuch in der geschlossenen Unterbringung
1997-2004 Jugendschöffe
2005 Kinderschutzbund Sachsen: Förderung des Kindeswohls
2007 Jirina-Prekop-Zentrum: Beziehungs- und Kommunikationsgestaltung in der Familie
2008 Gesprächsführung mit Kindern
2008 Recht des Kindes auf Schutz von Kindeswohl
2009 Urkunde Schöffe
2009 Kinderschutzbund Beurteilung
07.05.2010 Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vom 01.05.2010
Lutz Elßner ° Breite Str. 15 b ° 01705 Freital ° 0351 6411422 ° elssner@interdev.de